Frachtführerhaftungsversicherung

Als Transportunternehmer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren Wohl. Die Ladung ist auf dem Transport einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der…

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D&O Versicherung

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz!

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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte

Als Arzt setzt man ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für das Wohl Ihrer Patienten. Selbst dem erfahrensten Mediziner kann im Laufe seiner Tätigkeit ein Missgeschick passieren. Einmal falsch gehandelt, einmal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch. Etwa jede zweite Klage…

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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherren sind alle Personen – natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts – die ein Bauvorhaben „veranlassen“ und damit eine Gefahrenquelle schaffen. Gegen Schwierigkeiten und Probleme, die sich aus der Eigenschaft eines Bauherrn ergeben, kann man sich durch ausreichende Planung und Aufsicht sowie gegen etwaige Schadenfälle durch den Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung weitgehend schützen.

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Privathaftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB). Während Sie bei Vorsatz generell selber haften, können Sie sich…

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